Gassicherheit
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitungen/ Gasinstallation verpflichtet.
Entsprechend dieser Anforderungen ist seit dem Jahr 2008 auch im technischen Regelwerk für Gasinstallationen (TRGI) festgeschrieben, dass ein Gebäudeeigentümer in seiner Funktion als Betreiber einer Gasanlage dafür Verantwortung trägt, dass eine regelmäßige Überprüfung seiner Gasanlage durchgeführt wird.
Unter einer Gasanlage versteht man sowohl die Gasinstallation, also die Hausgasleitungen als auch das/die Gasverbrauchsgerät/ -Einrichtungen.
Zur weiteren Beratung und für die Durchführungen einer Prüfung Ihrer Anlage stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.